Anfang 2025 sind die Gebühren die Steuerberater geltend machen können gestiegen.

Der Stundensatz liegt nun nicht mehr bei 105 sondern bei 115 €.

Um die monatlichen Kosten zu reduzieren oder gering zu halten, kann die Beauftragung eines Buchhalters eine sinnvolle beziehungsweise notwendige Alternative darstellen. 

Die Reduktion der Buchhaltungskosten durch einen Wechsel vom Steuerberater zum Buchhalter verringert zum einen effektiv die Verwaltungskosfen für das betroffene Unternehmen und damit den Rechnungsbetrag der Auftragnehmer, zum anderen können Krankheitsfälle innerhalb der Verwaltungsbelegschaft leichter ausgeglichen werden, da kleine Unternehmen häufig nur über einen Büromitarbeiter verfügen. 

Durch die Beauftragung von uns als Dienstleister besteht dieses Problem nicht, ein kaufmännisch ausgebildete Belgschaft bereitgestellt wird.

Darüber hinaus ist es gerade bei Meister Betrieben oder Ingenieuren Einnahmen mindernd, wenn der hochqualifizierte Mitarbeiter die Zeit mit der Verwaltung verbringen muss, statt seiner Passion/ seinem Gewerbe nachzugehen.

Während derzeit für ausgebildete Mitarbeiter in einer Werkstatt häufig 65 - 75 € veranschlagt werden, liegt die Meistervergütung ca. 30 € pro Stunde höher. 

Daraus folgt, dass ein Meister der im Büro ist effektiv 30 € pro Stunde Bürotätigkeit verliert.

 

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