Über Buchhaltung-MV
Wir bringen Ihre Buchhaltung auf das nächste Level
Buchhaltung-MV bietet umfassende Buchhaltungsdienstleistungen.
Unsere Expertise umfasst Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung sowie fundierte Finanz- und Vermögensgutachten.
Wir unterstützen mit Betriebs- und Liquiditätsanalysen nach den GoB i.V.m. den Methoden der Kosten- Leistungsrechnung um die finanzielle Situation nachvollziehbar abzubilden.
Besuchen Sie uns auf buchhaltung-mv.de für maßgeschneiderte Lösungen.
Ihre Buchhaltungsagentur
Experten in Buchhaltung und Finanzanalyse
Buchhaltung-MV bietet umfassende Buchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen, öffentliche Auftraggeber. Unsere Expertise umfasst Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Lohnsteueranmeldung sowie fundierte Finanz- und Vermögensgutachten mit der Branchen üblichen Software der Gerichte in MV.
Die Eintragung in die Gutachter- Rolle der Deutschen Gesellschaft für Gutachten und Sachverständigen e.V. wurde bestätigt.
Unsere Leistungen
Kreditorenbuchhaltung
Aufgrund der Inflation ist es von größter Bedeutung die Fremdmittel im Blick zu halten, da schon ein Anstieg weniger Prozentpunkte des Leitzinses die Belastungen eines Unternehmens massiv erhöhen kann.
Entsprechend ist eine kontinuierliche Überwachung und ggfs. Reduktion der Fremdmittel zur Vermeidung von Engpässen von höchstem Belang. Damit der Auftraggeber ebd. beurteilen und entscheiden kann, zeigen wir die Kennzahlen und Ihre Entwicklung bildlich auf.
Debitorenbuchhaltung
Unter dem Label Debitorenbuchhaltung verbuchen wir nicht nur die Geschäftsvorfälle, sondern übernehmen auf Wunsch auch die Rechnungslegung und das Mahnwesen nach den jeweiligen betrieblichen, individuell vereinbarten Vorgaben.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann hiervor eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden; die aufgrund steigender Inflation 1 - 2 mal jährlich zu empfehlen ist (siehe auch Kosten-Leistungsrechnung).
Lohnbuchhaltung
Im Rahmen der Beauftragung der betrieblichen Lohnbuchhaltung und Anmeldung der Lohnsteuer beim Finanzamt nutzen wir die gängigen Software- Umgebungen und können damit selbst die Krankmeldungen verbuchen. Die Mitteilung über Krankheitsfälle wird direkt an die benannte Stelle des Auftraggebers weitergeleitet.
Finanz- und
Vermögensgutachten
Zur Beantwortung der Fallfrage erstellen wir für den Auftraggeber unter Anderem Gutachten zur Wertermittlung des Anlagevermögens gem. der Publikationen des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz; aber auch Gutachten zur Gesamtwirtschaftlichkeit eines Betriebes.
1. Gutachten gem. §§ 17 - 19 InSO
Die Gutachten gem. §§ 17 - 19 InSO basieren gleichermaßen auf den Grundsätzen der GoB, auch wenn diese den Anpassungen für gerichtliche Zwecke unterliegen.
Gerichtliche Gutachen werden nach § 9 IV 1 JVEG berechnet; die öfffentliche Gutachter- Bestellung erfolgt über den DGuSV e.V.
Probe- Exemplare können von den abrufenden Gerichten ggfs. auch unter Übersendung von Fallfragen angefordert werden.
2. Behördenauftrag
Für Behörden kann insbesondere eine Bewertung der Finanz- und Vermögensbewegungen inkl. deren Belegbarkeit und Herkunftsbestimmung vorgenommen werden. Gerade im Falle eines Bankrotts i.S.d. § 283 StGB ist eine Abbildung der Finanzbewegungen hilfreich um festzustellen, ob die Tatbestände erfüllt sind.
Im Rahmen des Vorwurfs der Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen ist es hingegen geboten den Blickwinkel bei Involvierung Dritter zu erweitern.
Durch das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen ist es derzeit nicht möglich eine Beauftragung zur Vornahme der Umsatzsteurevoranmeldung zu veranlassen (Hierzu: BFH, Urteil vom 07.06.2017 - II R 22/15). Dem gegenüber ist die Verbuchung der Steuern und implizit der Geltendmachung im Rahmen der Rechnungslegung ebenso gestattet, wie die Erbringung der Lohnbuchhaltung inkl. der Lohnsteuervoranmeldung. (BFH, Urteil vom 07.06.2017 - II R 22/15).
Dem entgegen geht ein Teil der Literatur zu Recht davon aus, dass die Umsatzsteuervoranmeldung von den ausgebildeten kaufmännischen Berufen ebenfalls abgewickelt werden kann.
Hier sind durchsetzungsähige Verbände als Interessenverbände des Berufsstandes gefragt.